AGB


§ 1 Geltungsbereich
Für  die  Geschäftsbeziehung  zwischen  der  CIPHRON GmbH und  dem  ( ausschliesslich gewerblich  tätigen)  Kunden  gelten  ausschließlich  die nachfolgenden  Allgemeinen  Geschäftsbedingungen  in  ihrer  zum  Zeitpunkt  der  Bestellung gültigen Fassung. Entgegenstehende oder abweichende Vertragsbedingungen des Kunden, insbesondere  abweichende  Allgemeine  Geschäftsbedingungen  des  Kunden,  erkennt  die CIPHRON GmbH   nicht   an,   es   sei   denn,   sie   hätte   ausdrücklich   schriftlich   ihrer   Geltung zugestimmt.  Die  Geschäftsbedingungen  der  CIPHRON GmbH  gelten  auch  dann,  wenn  sie  in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Leistung an ihn vorbehaltlos erbringt.


§ 2 Vertragsschluss/Erteilung des Auftrages
Die     CIPHRON GmbH  erstellt  ein  unverbindliches  Angebot  (Einladung  zur  Abgabe  einer Willenserklärung) und übersendet dieses an den Kunden. Der Kunde gibt daraufhin mittels Übersendung der (ggf. geänderten) Einladung ein verbindliches Angebot an die CIPHRON GmbH ab. Die CIPHRON GmbH nimmt durch Auftragsbestätigung das Angebot an.


§ 2a Vertragsschluss unter Verwendung unseres Online-Shops bzw. unter Verwendung anderer Verkaufsplattformen

(1)  Online-Shop  unter  http://www.CIPHRON.de/. Mit  seinem  Klick  auf  die  Schaltfläche
„Bestellung  absenden“  gibt  der  Kunde  ein  Angebot  zum  Abschluss  eines  Kaufvertrages bezüglich der sich aktuell im Warenkorb befindlichen Produkte ab. Anschließend übersendet
die  CIPHRON - Sebastian Horzela  dem  Kunden  eine  E-Mail,  die  den  Eingang  der  Bestellung  bestätigt  und deren   Konditionen   aufführt   (Bestellbestätigung).   Die   Bestellbestätigung   stellt   keine Annahme des Angebotes dar. Sie soll nur darüber informieren, dass die Bestellung bei der CIPHRON GmbH eingegangen ist. Der Kaufvertrag kommt zustande, wenn die CIPHRON GmbH das
bestellte Produkt an den Kunden versendet und den Versand an ihn mit einer zweiten E- Mail bestätigt (Versandbestätigung). Über Produkte aus ein und derselben Bestellung, die nicht in der Versandbestätigung aufgeführt sind, kommt kein Kaufvertrag zustande.

(2) Sonstige Verkaufsplattformen Bei einem Vertrieb von Produkten über sonstige Online- Verkaufsplattformen in Form eines Direktverkaufs (z.B. „Sofortkauf“) gibt die CIPHRON GmbH mit dem Einstellen des Produktes auf die Online-Plattform ein Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab. Dieses nimmt der mit seinen Daten und seinem persönlichen Passwort eingeloggte Kunde mit dem Klick auf die entsprechende Schaltfläche (z.B. „Sofortkauf“) an. Bei einem Vertrieb von Produkten in Form einer Online-Auktion, gibt die CIPHRON GmbH mit dem  Einstellen  des  Produktes  auf  die  Online-Plattform  ein  Angebot  auf  Abschluss  eines Kaufvertrages ab. Dieses nimmt derjenige Kunde an, der zum Zeitpunkt des Bietzeitendes, das höchste Gebot für das entsprechende Produkt hält.


§ 3 Fälligkeit und Zahlung, Verzug

(1) Der Kunde hat den Kaufpreis innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum zu entrichten, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Für die Rechtzeitigkeit kommt es auf den Zahlungseingang  (Datum  der  Gutschrift)   bei  der  CIPHRON GmbH  an.  Kommt  der  Kunde  in Zahlungsverzug,  so  ist  die  CIPHRON GmbH  berechtigt,  weitere  Lieferungen  und  Leistungen zurückzuhalten  und  Verzugszinsen  in  Höhe  von  4  %  über  dem  von  der  Europäischen Zentralbank (EZB) bekannt gegebenen Basiszinssatz p.a. zu fordern.

(2) Falls der CIPHRON GmbH ein nachweisbar höherer Verzugsschaden entstanden ist, ist sie berechtigt, diesen geltend zu machen.

(3)   Alle   Preise   verstehen   sich   zuzüglich   der   jeweils   gesetzlich   vorgeschriebenen
Mehrwertsteuer.


§ 4 Lieferung und Versand, Nutzungsrecht

(1)  Soweit  nicht  anders  vereinbart,  erfolgt  die  Lieferung  ab  dem  Geschäftssitz  der CIPHRON GmbH  an  die  vom  Kunden  angegebene  Lieferadresse.  Angaben  über  die  Lieferfrist sind unverbindlich, soweit nicht ausnahmsweise der Liefertermin schriftlich und verbindlich zugesagt  wurde.  Soweit  sich  aus  dem  Vertrag  nichts  anderes  ergibt,  ist  Erfüllungs-  und Zahlungsort der Geschäftssitz der CIPHRON GmbH in der Bundesrepublik Deutschland.

(2)  Falls  die  CIPHRON GmbH  ohne  eigenes  Verschulden  zur  termingerechten  Lieferung  der bestellten  Ware  nicht  in  der  Lage  ist  -  insbesondere  weil  der/die  Lieferant/en  seine/ihre vertraglichen  Verpflichtungen  nicht  erfüllt/erfüllen  oder  der  Kunde  nach  Erteilung  des Auftrages Änderungen/Ergänzungen verlangt - ist die CIPHRON GmbH dem Kunden gegenüber zum Rücktritt berechtigt. Ist die Lieferung möglich und die CIPHRON GmbH macht von ihrem vorgenannten  Rücktrittsrecht  keinen  Gebrauch,  so  verschiebt  sich  der  Liefertermin  um einen angemessenen Zeitraum. Zu Teilleistungen ist die CIPHRON GmbH berechtigt.

(3)  Im  Falle  des  Rücktritts  wird  der  Kunde  unverzüglich  darüber  informiert,  dass  das bestellte Produkt nicht zur Verfügung steht. Die gesetzlichen Ansprüche des Kunden bleiben hiervon unberührt.

(4) Die Versendung der Ware erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Kunden. Die Kosten für den Versand und die Transportversicherung sind vom Kunden zu tragen, wobei  die Wahl des Versandweges und der Versandart im freien Ermessen der CIPHRON GmbH liegen.

(5)  Wird  gleichzeitig  Software  verkauft, so  erhält  der Kunde  ein  zeitlich  unbeschränktes, nicht ausschließliches Nutzungsrecht an der Software. Er ist berechtigt, die Software gem. den  mitgelieferten  Lizenzbedingungen  einzusetzen.    Im  Übrigen  finden  hinsichtlich  der Nutzungsrechte  die  zwingenden  Bestimmungen  des  Urheberrechtsgesetzes  (§§  69a  ff. UrhG) ergänzende Anwendung.


§ 5 Eigentumsvorbehalt

Die   gelieferte   Ware   bleibt   bis   zur   vollständigen   Bezahlung   sämtlicher   aus   der Geschäftsbeziehung der CIPHRON GmbH mit dem Kunden bestehender Forderungen Eigentum der  CIPHRON GmbH.  Der  Kunde  ist  verpflichtet,  die  unter  dem  Eigentumsvorbehalt  der CIPHRON GmbH  stehenden  Sachen  ordnungsgemäß  zu  versichern  (d.h.  Diebstahl-,  Feuer-, Wasser- und Schwachstromversicherung) und der CIPHRON GmbH auf Anforderung eine solche Versicherung     nachzuweisen.     Im     Schadensfall     gilt     der     Versicherungsanspruch (stellvertretendes commodum) des Kunden als an die CIPHRON GmbH abgetreten.

Der  Kunde  ist  zur  Verfügung  über  die  unter  dem  Eigentumsvorbehalt  stehenden  Sachen nicht befugt. Bei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter hat der Kunde die CIPHRON GmbH unverzüglich   schriftlich   zu   unterrichten   und   Dritte   bereits   im   Vorhinein   auf   den Eigentumsvorbehalt  unverzüglich in  geeigneter Form  hinzuweisen. Für den  Fall, dass der Kunde  die  Liefergegenstände  dennoch  veräußert/vermietet  und  die  CIPHRON GmbH  dieses genehmigen  sollte,  tritt  der  Kunde  der  CIPHRON GmbH  bereits  mit  Vertragsschluss  alle Ansprüche gegen seine Abnehmer ab.

Der  Kunde  ist  verpflichtet,  der  CIPHRON GmbH  alle  zur  Geltendmachung  dieser  Rechte erforderlichen Informationen herauszugeben und die erforderlichen Mitwirkungshandlungen zu erbringen. Übersteigt der Wert der Sicherung die Ansprüche der CIPHRON GmbH gegen den Kunden um mehr als 20%, so hat die CIPHRON GmbH auf Verlangen des Kunden und nach ihrer
Wahl, ihre zustehenden Sicherheiten in entsprechendem Umfang freizugeben.


§ 6 Gewährleistung

(1) Liegt ein Mangel der Kaufsache vor, gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit in den
§§  6  und  7  dieser  Allgemeinen  Geschäftsbedingungen  nichts  anderes  bestimmt  ist.  Die
Abtretung der Mangelansprüche des Kunden ist ausgeschlossen.


(2) Soweit keine andere Vereinbarung getroffen ist, ergibt sich der Begriff des Sachmangels aus § 434 BGB. Aufgrund der Tatsache, dass die gelieferte Hard- oder Software nicht mit beim  Kunden  vorhandener  Hard-  oder  Software  kompatibel  ist  und  es  zu  Konflikten  mit diesen Geräten kommen kann, liegt ein Mangel an gelieferter Hard- oder Software nach der Verkehrssitte nur dann vor, wenn diese nicht für den gewöhnlichen Gebrauch im Sinne der Programmbeschreibung/Benutzeranleitung grundsätzlich brauchbar sein sollte. Gleiches gilt auch  im  Falle von  Software-Updates.  Alle Angaben  in  Handbüchern/Broschüren  und/oder Werbematerialien,  die  sich  auf  Erweiterungsmöglichkeiten  oder  auf  verfügbares  Zubehör eines  Produktes  beziehen  sind  unverbindlich,  insbesondere  weil  die  Produkte  ständiger Anpassung unterliegen und sich die Angaben auch auf zukünftige Entwicklungen beziehen können.  Sofern  der/die  Lieferant/en  oder  die  CIPHRON GmbH  selbst  ein  Produkt  aus  dem Sortiment nehmen, so ist die CIPHRON GmbH nicht verpflichtet Updates zu entwickeln oder an den Kunden auszuliefern.

(3)  Ungeachtet  der  gesetzlichen  Vorschriften  hat  der  Kunde  zunächst  im  Falle  eines Mangels eine angemessene Frist – mindestens zwei Wochen –  zur Nacherfüllung zu setzen. Unabhängig  von  §§  377, 378  HGB  sind  offensichtliche Mängel  binnen  zweier  Wochen  ab Übergabe der Ware schriftlich bei  der CIPHRON GmbH zu  rügen. Die Form der Nacherfüllung bestimmt  der  Kunde,  ohne  in  einem  weiteren  Nacherfüllungsversuch  auf  die  zunächst gewählte Form der Nacherfüllung festgelegt zu sein. Ist die Nacherfüllung zum zweiten Male fehlgeschlagen, so kann der Kunde Minderung verlangen oder von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch machen.

(4)  Die  Gewährleistung  entfällt,  soweit  der  Kunde  ohne  vorherige  Zustimmung  der CIPHRON GmbH  Geräte,  Elemente  oder  Zusatzeinrichtungen  selbst  ändert  oder  durch  Dritte ändern lässt, es sei denn, dass der Kunde den vollen Nachweis führt, dass die noch in Rede stehenden  Mängel  weder  insgesamt  noch  teilweise  durch  die  Veränderungen  verursacht worden sind und dass die Mängelbeseitigung durch die Änderung nicht erschwert wird.


§ 7 Haftungsbeschränkung

(1) Für eigenes Verschulden sowie das Verschulden ihrer leitenden Angestellten  und   ihrer  Erfüllungsgehilfen auf   Grund    der
Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und wegen unerlaubter Handlung haftet CIPHRON GmbH nur in den
Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, nämlich wegen der Verletzung von
Leben,   Körper   oder    Gesundheit    oder  der    Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In den Fällen der Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung von CIPHRON GmbH auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden beschränkt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit oder die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit vorliegt.


§ 8 Mitverschulden

(1) Soweit  die  CIPHRON GmbH  aus  Gewährleistung  oder  Schadenersatz  in  Haftung  genommen wird, ist ein Mitverschulden des Kunden angemessen zu berücksichtigen, insbesondere bei unzureichenden   Fehlermeldungen   und   unzureichender   Datensicherung.   Letztere   liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde es versäumt hat, durch regelmäßige, zumutbare und  dem  Stand  der  Technik  entsprechende  Sicherungsmaßnahmen  Vorkehrungen  gegen Einwirkungen von außen (Computerviren, Backdoor-Programme oder sonstige Angriffe auf Daten/Programme) oder gegen technisches Versagen zu treffen.

§ 9 Aufrechnung/Zurückbehaltungsrecht

(1) Ein  Recht  zur  Aufrechnung  steht  dem  Kunden  nur  zu,  wenn  die  Gegenansprüche  des Kunden rechtskräftig festgestellt oder von CIPHRON GmbH unbestritten sind. Außerdem ist der Kunde   zur   Ausübung   eines   Zurückbehaltungsrechts   nur   insoweit   befugt,   als   sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.


§ 10 Verjährung

(1) Die  Gewährleistungsfrist  beträgt  12  Monate,  beginnend  mit  der  Ablieferung  der  Ware. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach 12 Monaten ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn die CIPHRON GmbH grob schuldhaft gehandelt hat oder bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Kunden.


§ 11 Vertraulichkeit und Datenschutz

CIPHRON GmbH   und   der   Kunde   verpflichten   sich   gegenseitig,   alle   Geschäfts-   und Betriebsgeheimnisse  der  anderen  Seite  unbefristet  geheim  zu  halten  und  nicht  an  Dritte weiterzugeben oder in sonstiger Weise zu verwerten. Sonstige Daten und Informationen, die  den  Vertragspartnern  aufgrund  der  Geschäftsbeziehungen  bekannt  werden,  dürfen jeweils nur im Rahmen des jeweiligen Vertragszwecks genutzt werden.
Die   CIPHRON GmbH   verpflichtet   sich,   die   im   Rahmen   der   Geschäftsbeziehung   bekannt gewordenen  Informationen  vertraulich  zu  behandeln.  Die  Erhebung,  Verarbeitung  und Nutzung     von     personenbezogenen     Daten     erfolgt     im     Einklang     mit     dem
Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte per  E- Mail an die backoffice@CIPHRON.de.


§ 12 Verpflichtung zur Entsorgung gemäß Elektrogesetz (ElektroG)

(1) Für den Fall, dass es sich bei der gelieferten Ware um Elektro- oder Elektronikgeräte im Sinne  der  §§  2,  3  ElektroG  handelt,  übernimmt  der  Kunde  –  vorbehaltlich  einer  hiervon abweichenden   Vereinbarung   –   die   Verpflichtung,   die   gelieferte   Ware   nach   der Nutzungsbeendigung  auf  eigene  Kosten  nach  Maßgabe  der  gesetzlichen  Vorschriften ordnungsgemäß zu entsorgen. Gleichzeitig stellt der Kunde die CIPHRON GmbH von etwaigen Verpflichtungen  nach  §  10  Abs.  2  ElektroG  und  damit  im  Zusammenhang  stehenden Ansprüchen Dritter frei.

(2) Gewerblich tätige Dritte, an die der Kunde die Ware weitergibt, hat er vertraglich zu verpflichten,  die  Ware  nach  Beendigung  der  Nutzung  auf  eigene  Kosten  nach  den gesetzlichen Vorschriften ordnungsgemäß zu entsorgen und/oder für den Fall der erneuten Weitergabe dem/den Empfänger/n eine Weiterverpflichtung aufzuerlegen. Unterlässt es der Kunde, vorgenannte Weiterverpflichtung vertraglich zu vereinbaren, so hat er die gelieferte Ware  nach  Beendigung  der  Nutzung  auf  eigene  Kosten  zurückzunehmen  und  nach  den gesetzlichen Vorschriften ordnungsgemäß zu entsorgen.

(3)  Der  Anspruch  der  CIPHRON GmbH  auf  Übernahme  und  Freistellung  durch  den  Kunden verjährt nicht vor Ablauf von 24 Monaten nach der endgültigen Beendigung der Nutzung des Geräts. Die vorgenannte Frist beginnt frühestens mit Zugang einer an die CIPHRON GmbH gerichteten schriftlichen Mitteilung des Kunden über die Nutzungsbeendigung.


§ 13 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Salvatorische Klausel

(1) Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2)  Der Gerichtsstand ist Hannover, Deutschland. Ein Abweichen davon bedingt der Schriftform bei Auftragsannahme durch CIPHRON GmbH.

(3)  Sollten  eine  oder  mehrere  Bedingungen  unwirksam  sein  oder  werden,  so  soll  die Wirksamkeit   der   übrigen   Bestimmungen   dadurch   nicht   beeinträchtigt   werden.   Die Vertragsparteien sind verpflichtet, die unwirksame Klausel durch eine solche zu ersetzen, die der unwirksamen Klausel nach deren wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommt und wirksam ist. Dies gilt auch im Falle einer Vertragslücke.


Stand: 2009-05-29